Was ist Endodontie

Die Endodontie beschäftigt sich mit dem Zahninneren. Dort befindet sich in einem natürlichen Hohlraum die Pulpa, der „Zahnnerv“. Er wird über Blutgefäße versorgt, die an den Wurzelspitzen ein- und austreten. Eine endodontische Behandlung wird dann notwendig, wenn sich die Pulpa entzündet hat. Ziel der Behandlung ist, infiziertes Gewebe aus dem Inneren des Zahns zu entfernen, den Hohlraum anschließend vollständig und bakteriendicht zu versiegeln und den Zahn so langfristig zu erhalten.

Warum behandelt man eine Zahnwurzel?

Über Schadstellen, die meist durch Karies oder einen Unfall entstehen, können schädliche Bakterien ins Zahninnere vordringen. So entsteht eine Entzündung der Pulpa, welche unbehandelt fast immer zum Verlust des betroffenen Zahns führt. Häufig, leider aber längst nicht immer, bemerkt man zunächst eine höhere Temperaturempfindlichkeit des Zahns. Dann wird der Zahn aufbiss- und berührungsempfindlich und fängt vielleicht auch spontan an zu schmerzen. Die Schmerzen können in die Umgebung des Zahns oder in Richtung Ohr oder Schläfe ausstrahlen. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Behandlung erfolgt ist, tritt häufig eine Phase trügerischerer Ruhe ein. Dann ist der Nerv abgestorben, und die Bakterien beginnen, sich über kleine Öffnungen an der Wurzelspitze des Zahns in den Kieferknochen auszubreiten. Ab jetzt ist das Immunsystem des Körpers dauerhaft damit beschäftigt, den Angriff des nun entstandenen bakteriellen Streuherdes abzuwehren. Dieser Zustand kann vom Patienten unbemerkt über Jahre hinweg bestehen und den gesamten Körper belasten.

Was Sie über die Behandlung wissen sollten.

Um die Wurzelkanäle behandeln zu können, wird der betroffene Zahn unter sterilen Bedingungen von seiner Kaufläche her eröffnet. Die Eingänge der Wurzelkanäle und deren Verlauf müssen unter Vergrößerung mit Lupenbrille und Mikroskop gut zugänglich dargestellt werden. Dann wird sämtliches infiziertes Gewebe entfernt, die Wurzelkanäle werden mit höchster Präzision gesäubert und anschließend dauerhaft bakteriendicht versiegelt. Nur so kann eine vermeidbare Belastung des Immunsystems und andere Beschwerden, die vielleicht gar nicht mit dem erkrankten Zahn in Verbindung gebracht werden, ausgeschlossen werden.

Wenn anderweitig eine Wurzelbehandlung unvollständig ausgeführt wurde und somit noch infiziertes Gewebe in den Kanälen vorhanden ist, ist dies leider mindestens genauso ungünstig, als wenn der Zahn unbehandelt geblieben wäre. Solche unzulänglichen Wurzelbehandlungen müssen revidiert werden, das heißt, das bisher eingebrachte Wurzelfüllmaterial muss wieder herausgeholt und alle Kanäle vollständig bis an die Wurzelspitzen gereinigt und bakteriendicht gefüllt werden. So ist der Zahn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu retten, sogar auch dann, wenn sich schon eine Entzündung im Kieferknochen gebildet hat. Diese Ausheilung wird in fast allen Fällen nach einer Revisionsbehandlung erfolgen und zwar ganz ohne eine leider oftmals voreilig und unnötig durchgeführte chirurgische Abtrennung der Wurzelspitzen, einer so genannten Wurzelspitzenresektion.

Die Wurzelspitzenresektion ist die allerletzte Notbremse und nur in ganz wenigen Ausnahmefällen notwendig.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für eine Wurzelbehandlung. Sollten die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, werden nur die Kosten für das Ziehen (Extraktion) des betroffenen Zahns übernommen, unabhängig davon, ob er durch eine endodontische Behandlung erhalten werden könnte.

Wir stehen für den Erhalt der eigenen Zähne, wo immer es möglich ist.

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